FAQ Temporärer Einsatz in der Schweiz

 

 1. Aufenthaltsbewilligung

 

Um in der Schweiz arbeiten und wohnen zu dürfen, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Sind Sie direkt über Koraal angestellt, bekommen Sie für die ersten 3 Monate eine Aufenthaltsbewilligung von uns zugeschickt. Bleiben Sie länger als 3 Monate in der Schweiz, müssen Sie bei Ihrer Wohngemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Fragen Sie hierzu am besten Ihren Vorgesetzten.

2. Einreise

Bitte führen Sie bei der Einreise in die Schweiz immer Ihren Reisepass oder ID-Karte, sowie Ihre Aufenthaltsbewilligung mit. Reisen Sie mit Umzugsgütern ein, müssen Sie eine Liste der Waren mit Wertangabe beim Zoll vorlegen. Ihr PKW kann als Umzugsgut deklariert werden, insofern er seit mehr als 6 Monaten in Ihrem Besitz ist. Sobald Sie eine Schweizer Bewilligung erhalten haben, melden Sie Ihr Auto beim Zollamt als Umzugsgut an. Alle Details hierzu finden Sie auf der Website: http://www.ezv.admin.ch. Kaufen Sie am Zoll für die Einreise eine Autobahnvignette, auch für einen eventuellen Anhänger. Eine Ummeldung des PKWs muss spätestens bis zum 12. Monat nach Auswanderung erfolgen.

 

3. Probezeit

Für einen Einsatz von 1-3 Monaten erhalten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist beläuft sich dabei auf die Länge des Arbeitsvertrages. Die maximale Länge beträgt hier 3 Monate.

4. Krankenversicherung

Während Ihres 3-monatigen Aufenthaltes bleiben Sie in Ihrem Heimatland, in dem Sie gemeldet sind, krankenversichert.

5. Unfallversicherung

Während der Dauer Ihres Arbeitsvertrages bei der Koraal (Schweiz) AG sind Sie über uns unfallversichert. Die Unfallversicherung (SUVA) greift, sobald sich ein Unfall innerhalb oder außerhalb der Arbeit ereignet. Sie tritt auch dafür ein, wenn Sie sich beispielsweise am Wochenende auf der Piste ein Bein brechen. Für Folgeschäden kommt lebenslang die Schweizer Versicherung zum Einsatz.

6. Rentenversicherung

Haben Sie einen Einsatz in der Schweiz, welcher 3 Monate oder kürzer andauert, werden Sie in der Schweiz nicht für die Pensionskasse angemeldet. Bleiben Sie jedoch länger, melden wir Sie ab Tag 1 (auch rückwirkend) bei unserer Pensionskasse AXA in Winterthur an.

7. Bankkonto

Wir überweisen Ihnen Ihr Gehalt auf Ihr deutsches Konto. Abhängig von Ihrer Bank werden dort Gebühren verlangt. Am besten Sie informieren sich hierzu im Vorfeld bei Ihrem jeweiligen Kreditinstitut.

8. Führerschein

Ihr ausländischer Fahrausweis ist in der Schweiz für 1 Jahr gültig. Nach diesem Jahr müssen Sie Ihren Führerschein beim Straßenverkehrsamt in Ihrem Wohnort in einen sogenannten Schweizer „Fahrausweis“ umtauschen. Die Kosten hierfür betragen ca. CHF 90.

Deutschsprachige Kontaktperson vor Ort

Während der Vorbereitungsphase und des Aufenthalts im Ausland steht Dir immer eine deutschsprachige Kontaktperson zur Verfügung.

Komfortabel und zielorientiert zum Erfolg

Bequemer lässt sich der Traum vom Arbeiten im Ausland kaum verwirklichen.

Du möchtest gerne im (inter)nationalen Gesundheitswesen arbeiten?

Dann nutze die Chance, gemeinsam mit uns in einem attraktiven, auf Deine Bedürfnisse abgestimmten Zukunftsmarkt durchzustarten.