Fachärzte sind in den Niederlanden fast immer in einem Krankenhaus angesiedelt und wenn nicht, so wenigstens als behandelnde Ärzte mit einem Krankenhaus verbunden. Die ambulante Versorgung findet dann in der Poliklinik statt und die stationäre Behandlung im selben Krankenhaus durch denselben Arzt.

Auch hier stehen die Kommunikation und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient im Vordergrund, und es ist gewährleistet, dass wichtige Daten und Informationen nicht verloren gehen oder anders interpretiert werden.

Außerdem bietet dies den Vorteil, dass wichtige Untersuchungen schnell und vor Ort ausgeführt werden können. Fachärzte arbeiten entweder als Angestellte des Krankenhauses oder in einer Gemeinschaft von Fachärzten, die gegen eine Pauschale dem Krankenhaus ihre Dienste anbieten.

Auch hier stehen die Kommunikation und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient im Vordergrund, und es ist gewährleistet, dass wichtige Daten und Informationen nicht verloren gehen oder anders interpretiert werden.

 

Außerdem bietet dies den Vorteil, dass wichtige Untersuchungen schnell und vor Ort ausgeführt werden können. Fachärzte arbeiten entweder als Angestellte des Krankenhauses oder in einer Gemeinschaft von Fachärzten, die gegen eine Pauschale dem Krankenhaus ihre Dienste anbieten.

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Leben und Arbeiten in den Niederlanden

 

 

Allgemeine Bestimmungen

Qualifizierte Arbeitskräfte und Hochschulabsolventen sind in den Niederlanden grundsätzlich gern gesehen. Eine Aufenthalt oder Arbeitserlaubnis ist für EU- Bürger nicht erforderlich. Vor dem ersten Arbeitstag ist es allerdings notwendig eine Bürgerservicenummer beim Finanzamt (Belastingsdienst) zu beantragen. Die Nummer ist vergleichbar mit der deutschen Sozialversicherungsnummer.

Grenzpendler in die Niederlande sind sozialversicherungspflichtig.

Seit 2006 gilt für Grenzpendler (also beispielsweise Deutsche, die in Deutschland leben, aber beruflich in die Niederlande pendeln) ebenso die niederländische Krankenversicherungspflicht. Auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen Grenzpendler dann in das dortige System einzahlen.