Bei Deinem Umzug in die Schweiz sind wir Dir gerne behilflich.

Darum hier einige hilfreiche Tipps:

Aufenthaltsbewilligung

Um in der Schweiz Arbeiten und Wohnen zu dürfen benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung. Diese musst du in den ersten 2 Wochen nach Einreise auf dem Amt deiner Wohngemeinde beantragen. Nimm hierzu deinen Pass, Mietvertrag, Arbeitsvertrag sowie 2 zusätzliche Passfotos mit. Die Bewilligung kann bis zu 90 CHF in Bar kosten. (Bist du bei der Firma Koraal angestellt bekommst du für die ersten 3 Monate eine Aufenthaltsbewilligung zugeschickt).

Probzeit

Siedelst du definitiv nach deiner Probezeit in die Schweiz um, vergiss dann nicht Dich bei deiner jetzigen Wohngemeinde in deinem Heimatland abzumelden.

Versicherungen

Bitte kündige deine bestehende Versicherung erst dann, wenn du in der Schweiz eine neue abgeschlossen hast. Du bist in der Schweiz grundsätzlich verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen.

Nur wenn du eine 90-Tage Bewilligung und eine bestehende Krankenversicherung im Ausland hast, benötigst du die ersten 3 Monate keine Schweizer Krankenversicherung. Korint kann dir auf der Suche nach geeigneten Versicherungen behilflich sein.

Dazu arbeiten wir mit einem Schweizer Spezialistenbüro zusammen. Du kannst deine Fragen direkt an Leo Scognamiglio stellen.

Bankkonto eröffnen

Du kannst mit deinem Wohnungsnachweis, Arbeitsvertrag und Pass ein Bankkonto eröffnen bei der Postfinance. Auch wenn du noch in der Personalwohnung des Krankenhauses wohnst. Bei den anderen Banken brauchst Du daneben noch deine Niederlassungsbewilligung die am Anfang auf eine Bewilligung „L“ oder «B» lautet. Hierbei empfehlen wir entweder die PostFinance oder die Kantonalbanken.

Mobil-Telephon

Mit deinem Wohnungsnachweis, Pass und Bewilligung kannst du in der Schweiz einen Telefonanschluss bei einem Anbieter deiner Wahl beantragen. Bitte leite uns auch deine Schweizer Handynummer weiter. Die Top 3 Anbieter sind Swisscom, Salt und Sunrise.

Einreise

Bitte führ bei der Einreise in die Schweiz immer deinen Reisepass (Pass Port) mit. Eine Id-Karte reicht in vielen Fällen nicht aus.

Reist du mit Umzugsgütern ein musst du eine Liste der Waren mit Wertangabe beim Zoll vorlegen. Dein PKW wird wie Umzugsgut gesehen deshalb darfst du maximal 1 Jahr mit einem ausländischen Nummernschild fahren.

Sobald Du eine Schweizer Bewilligung bekommst musst du Dein Auto beim Zolland wie Umzugsgut anmelden. Alle Details hierzu findest du auf der Website: http://www.ezv.admin.ch. Kauf am Zoll bei der Einreise eine Autobahnvignette. Auch für einen eventuellen Anhänger.

Führerschein

Dein ausländischer Fahrausweis ist für 1 Jahr gültig in der Schweiz. Nach diesem Jahr musst du deinen Führerschein beim Straßenverkehrsamt in deinem Wohnort  in einen Schweizer Fahrausweis umtauschen. Die Kosten hierfür betragen ca. CHF 90.

Sprachschulen

Wir arbeiten mit einer Sprachschule in Berlin zusammen, die Intensivkurse anbietet. Bei Bedarf kannst du Dich für vergünstigte Sprachkurse anmelden. Mehr Infos gibt es hier.

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