Internationaler Tag der Organspende – 1.Juni 2019 – Weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, dabei könnte ein Großteil an Menschenleben gerettet werden. Die Wartelisten für ein Spenderorgan werden immer länger und Patienten versterben, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Organ zur Verfügung steht. Kritiker der jeweiligen Staaten führen als Grund die bestehenden gesetzlichen Regelungen an. Auch der Rückgang an tödlichen Unfällen und die allgemein höher werdende Lebenserwartung spielen vermutlich eine Rolle.

Werden auch Sie Organspender! Ausführliche Informationen bekommen Sie bei z.B. der Deutschen Stiftung für Organtransplantationen, Selbsthilfeverbänden und sicher auch in einem Krankenhaus Ihrer Umgebung.

Voraussetzungen zur Organspende

Organe können nur dann gespendet werden, wenn bestimmte rechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Erst wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, leitet das Krankenhaus den Organspendeprozess ein. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert den Prozess von der Feststellung des Hirntods bei der Spenderin oder dem Spender bis hin zum Transport von Spenderorganen zum Empfängerkrankenhaus.

Bei einer Organspende müssen viele Verantwortliche eng zusammenarbeiten: Intensivmedizinerinnen und -mediziner, Pflegepersonal, Transplantationschirurginnen und -chirurgen, Angehörige sowie Eilkurierinnen und -kuriere. Für die Koordination aller Beteiligten ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuständig. Außerdem unterstützt die DSO Krankenhäuser dabei, mögliche Spenderinnen und Spender zu erkennen sowie medizinische Voraussetzungen zu klären, und begleitet den gesamten Organspendeprozess bis hin zum Transport des Spenderorgans zur Empfängerin oder zum Empfänger. Die DSO sendet die erforderlichen medizinischen Daten der Spenderinnen und Spender an die Vermittlungsstelle Eurotransplant für die Zuteilung der Organe an die passenden Patientinnen und Patienten.
Inhalt: DSO

Ihre Entscheidung zählt

Mit einem Organspendeausweis können Sie Ihre Angehörigen entlasten und selbst bestimmen, welche Organe entnommen werden dürfen, oder eben nicht. Dennoch sollte man sich ausführlich informieren und von Fachpersonen umfangreiche beraten lassen.