Organspende, JA oder NEIN?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit selbst einmal ein Organ zu benötigen?
Inzwischen stehen mehr als 9.500 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation.
Organspende, JA oder NEIN? Bereits seit vielen Jahren klagen Mediziner*innen darüber, dass es in Deutschland an Spenderorganen fehlt. Verunfallten und schwer kranken Menschen kann oft nicht geholfen werden. Überdies ist es in Deutschland nicht möglich, ohne Zustimmung, nach dem Tod Organe zu entnehmen. In vielen anderen Ländern, wie zum Beispiel Belgien, Bulgarien, Frankreich und Spanien gilt die Widerspruchsregelung. Der Verstorbene wird automatisch Spender, sofern er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. So versuchen viele Staaten die Wartelisten auf ein Spenderorgan mit Hilfe von Gesetzen zu verkürzen.
Patientinnen und Patienten warten am häufigsten auf eine Nierentransplantation, einige auf eine kombinierte Transplantation von mehreren Organen. 2018 wurden etwa 5.000 erkrankte Menschen neu auf die Warteliste aufgenommen.
Im Vergleich zu anderen Ländern steht Deutschland an oberster Stelle in Bezug auf die Länge der Warteliste. Für viele Transplantierte bedeutet die Organspende ein vollkommen neues Leben führen zu können. Dies wäre ohne die Bereitschaft zur Spende nicht möglich, allerdings sind es zu wenige Menschen mit diesem Bewusstsein.
Postmortale Organspender 2017/2018
Bei einer postmortalen Organspende stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender zuvor die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Während die Zahl der Spendenden in Deutschland 2018 wieder anstieg, lag die Spenderbereitschaft 2017 auf dem niedrigsten Level seit 20 Jahren.
Häufig werden bei einer Zustimmung zur Organspende mehrere Organe entnommen. 2018 durchschnittlich 3,3 Organe. In den letzten 57 Jahren wurden über 135.000 Organe verpflanzt.
Deutschland zählt nicht zu den Spitzenreitern in Sachen Spendenbereitschaft
Organspende, JA oder NEIN? Grund für die niedrige Anzahl von Organspenden in Deutschland ist die fehlende Zustimmung der Angehörigen nach dem Tod. Dabei kann es sich um eine bekannte ablehnende Haltung des Verstorbenen oder auch um religiöse Gründe handeln. In weiteren Fällen wird das Thema ignoriert oder Missbrauch in Form von Organhandel befürchtet. So steht die Bereitschaft zur postmortalen Organspende in Deutschland 2018 auf Rang 37.
Spanien hingegen zählt zu den Ländern mit den meisten Organspenderinnen und -spender in Europa. Mit Blick auf den Anteil an Organspenderinnen und -spender pro eine Million Einwohner gibt es in Deutschland europaweit die wenigsten Organspenden.
Durchschnittliche Anzahl postmortaler Organspender weltweit im Jahr 2017/2018 (Spender je Million Einwohner). Quelle: Internationales Register für Organspende und -Transplantation.
Voraussetzungen für eine Organspende sind Zustimmung zur Spende und Todesfeststellung
Das zur Verfügung stellen von Organen zur Transplantation ist in den meisten Fällen möglich. Nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod aus. Voraussetzung für eine Organspende ist die eindeutige Feststellung des unumkehrbaren Hirntodes.
Der Hirntod des Organspenders muss gemäß dem Transplantationsgesetz von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden, die weder an der Entnahme des Organes noch an der Transplantation beteiligt sein dürfen.
Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Lebendspende möglich. Der Gesetzgeber hat mit dem Transplantationsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Organspende nach dem Tode sowie für die Lebendspende geschaffen.
Organspende JA oder NEIN? Bestimmen Sie selbst!
Möchten Sie einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen oder lehnen Sie eine Spende ab? Schon ab dem 14. Lebensjahr besteht die Möglichkeit einer Organspende zu widersprechen. Mit dem Alter von 16 Jahren können Personen eigenständig zustimmen. In jedem Fall hilft ein Organspendeausweis den Angehörigen eine Entscheidung zu treffen. Außerdem ist es sinnvoll die Thematik Organspende, egal ob Lebendspende oder postmortale Spende, mit Familienangehörigen und Freunden zu behandeln.
Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung im Organspendeausweis
Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung zur Spende vorliegt. Mit dem Organspendeausweis entlasten Sie Ihre Angehörigen und verschenken nicht unnötig Zeit. Ihre Entscheidung können Sie auch in einem anderen beliebigen Schriftstück festhalten. So zum Beispiel in einer Patientenverfügung. Das Testament bildet in diesem Fall keine Unterstützung der Hinterbliebenen, da aus medizinischen Gründen zur Testamentseröffnung keine Organentnahme mehr stattfinden kann.
Mit wenigen Klicks können Sie sich eine Vorlage des Ausweises aus dem Internet downloaden, oder kostenlos als Plastikkarte (auch in mehreren Sprachen) bestellen. Dies gilt ebenfalls für Informationsmaterial und Flyer. Des Weiteren sind Organspendeausweise in vielen Apotheken und Arztpraxen erhältlich. Das Ausfüllen einer Erklärung zur Organspende ist in jeder Form absolut unbürokratisch und auch rückgängig zu machen. Vernichten Sie einfach bestehenden Ausweis und füllen einen neuen aus.
Keine Entscheidung treffen, warum?
Wenn Sie Ihre Meinung ändern besteht jederzeit die Möglichkeit einen neuen Ausweis auszufüllen. Derzeit werden an keiner Stelle persönliche Daten erhoben, bzw. Ihre Entscheidung gespeichert. Wichtig ist, in jedem Fall eine ausführliche Beratung bzw. Information. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung zur Organspende!
Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Organspende und der voraussichtlich 2022 in Kraft tretenden Reform des Organspende – Gesetztes.
Durchschnittliche Anzahl postmortaler Organspender weltweit im Jahr 2017/2018 (Spender je Million Einwohner). Quelle: Internationales Register für Organspende und -Transplantation.